RECHTSAUSKUNFT ARBEITSRECHT SCHWEIZ
Hotline Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Wir beantworten alle Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht.
Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsvertrag oder Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in der Schweiz und müssen wissen, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zustehen und wie Sie diese durchsetzen können?
Unsere Experten in Sachen Arbeitsrecht Schweiz helfen Ihnen sofort.
Unsere online Rechtsberatung und Rechtsauskunft beantwortet Ihre Fragen zu Arbeitsrecht – Kündigung – Kündigungsfristen – Mobbing – Arbeitszeugnis – Freistellung – Kündigungsschutz bei Schwangerschaft – Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit – Kurzarbeit.
Sie entscheiden, wie wir Ihnen helfen:
- Telefonische Rechtsauskunft Arbeitsrecht Schweiz: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Ihr Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
- Online Rechtsauskunft Arbeitsrecht Schweiz: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
- Video-Beratung via Skype oder Zoom. Vereinbaren Sie einen Termin – Termin buchen.
auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Online per Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.
Mit einer Rechtsberatung zum richtigen Zeitpunkt kann ein zukünftiger Streit häufig vermeiden werden.
Aktuelle Themen: Rachekündigung
Neuer Entscheid des Bundesgerichts vom 14.2.2023
4A_39/2023: Anforderungen an Rachekündigung.
Im Urteil 4A_39/2023 vom 14. Februar 2023 behandelt das Bundesgericht das beliebte Thema der missbräuchlichen Kündigung von Art. 366 OR. Es erklärte, dass die in Art. 366 OR aufgeführten Gründe für eine missbräuchliche Kündigung nicht abschliessend seien (E.3.1). Im Zentrum stand die sog. «Rachekündigung» von Art. 336 Abs. 1 lit. d OR. Hierzu bemerkte das Bundesgericht u.a. Folgendes:
«Vorausgesetzt ist, dass er effektiv Ansprüche geltend machen wollte. Dabei ist nicht nur die Geltendmachung tatsächlich bestehender Ansprüche gemeint, sondern auch vermeintlicher Ansprüche. Diesfalls muss der Arbeitnehmer aber in guten Treuen daran geglaubt haben, dass seine Ansprüche bestehen. Der Arbeitnehmer kann also eine zulässige Kündigung nicht dadurch abwenden, dass er offensichtlich unberechtigte Ansprüche erhebt.» (E.3.2).
«Die Missbräuchlichkeit einer Kündigung setzt einen Kausalzusammenhang zwischen dem verpönten Motiv und der Kündigung voraus. Es ist mithin erforderlich, dass der als missbräuchlich angefochtene Kündigungsgrund bei der Entscheidung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag aufzulösen, eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Der Arbeitnehmer, der sich auf die Missbräuchlichkeit beruft, trägt hierfür die Beweislast. Dies gilt namentlich auch für den besagten Kausalzusammenhang zwischen dem angerufenen Kündigungsgrund und der Kündigung.» (E.3.3).
Überprüfen Sie Ihre Kündigung. Eine Rachekündigung ist missbräuchlich.
Unsere Arbeitsrechts-Spezialisten können Ihnen helfen, wenn:
- Ihnen der Arbeitsvertrag missbräuchlich gekündigt wurde;
- Arbeitnehmerschutz;
- Lohnfortzahlung;
- Kurzarbeit;
- wenn Sie fristlos gekündigt wurden;
- unklar ist, ob Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben;
- Überstunden nicht bezahlt werden;
- Ihnen die Ferien ungerechtfertigt gekürzt wurden;
- Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis nicht einverstanden sind,
- aber auch in dem wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten;
Wir informieren Sie generell über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber / Arbeitnehmer und – ganz wichtig, wir können Ihnen helfen
- wenn Sie am Arbeitsplatz Mobbing ähnlichen Situationen ausgesetzt sind
- wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden;
- über Ihren Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und Arbeitsunfähigkeit – in der Kündigungsfrist
- wenn Sie von der Arbeit freigestellt worden sind (rechtliche Überprüfung der Freistellungsvereinbarung / Auflösungsvertrag)
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.