RECHTSAUSKUNFT ARBEITSRECHT SCHWEIZ
Hotline Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Wir beantworten alle Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht.
Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsvertrag oder Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in der Schweiz und müssen wissen, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zustehen und wie Sie diese durchsetzen können?
Wir sind Experten in Sachen Arbeitsrecht Schweiz.
Unsere online Rechtsberatung und Rechtsauskunft beantwortet Ihre Fragen zu Arbeitsrecht – Kündigung – Kündigungsfristen – Mobbing – Arbeitszeugnis – Freistellung – Kündigungsschutz bei Schwangerschaft – Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit – Kurzarbeit – Coronavirus.
Unsere kompetenten Juristen und Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen.
Sie entscheiden, wie wir Ihnen helfen:
- Telefonische Rechtsauskunft Arbeitsrecht Schweiz: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Ihr Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
- Online Rechtsauskunft Arbeitsrecht Schweiz: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
- Video-Beratung via Skype oder Zoom. Vereinbaren Sie einen Termin – Termin buchen.
auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Online per Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.
Mit einer Rechtsberatung zum richtigen Zeitpunkt kann ein zukünftiger Streit häufig vermeiden werden.
Aktuelle Themen: Corona-Epidemie und Arbeitsrecht
Kurzarbeit
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Der Bundesrat hat entschieden, bis Ende Dezember 2020 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der KAE beizubehalten.
Wer kann eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten?
Einen Anspruch kann der Arbeitgeber für jene Arbeitnehmenden geltend machen, welche die obligatorische Schule abgeschlossen und das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Zudem müssen die Arbeitnehmenden in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis stehen.
Nicht anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende,
– die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen;
– deren Arbeitszeit nicht ausreichend kontrollierbar ist;
– die in einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit stehen oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit eingesetzt werden anspruchsberechtigt bis Ende August 2020 im Rahmen der Ausweitung der Anspruchsgruppen);
– die in einem Lehrverhältnis stehen (anspruchsberechtigt bis Ende Mai 2020 im Rahmen der Ausweitung der Anspruchsgruppen);
– die sich in einer arbeitgeberähnlichen Stellung befinden oder im Betrieb des/der Ehegatten/Ehegattin bzw. des/der eingetragenen Partners/Partnerin mitarbeiten (anspruchsberechtigt bis Ende Mai 2020 im Rahmen der Ausweitung der Anspruchsgruppen); – die von einer fremden Firma zugemietet worden sind;
– deren Arbeitsausfall auf eine kollektive Arbeitsstreitigkeit zurückzuführen ist;
Unsere Arbeitsrechts-Spezialisten können Ihnen helfen, wenn:
- Ihnen der Arbeitsvertrag missbräuchlich gekündigt wurde;
- Arbeitnehmerschutz bei Massnahmen infolge Coronavirus;
- Lohnfortzahlung und Coronavirus;
- Kurzarbeit wegen Coronavirus;
- wenn Sie fristlos gekündigt wurden;
- unklar ist, ob Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben;
- Überstunden nicht bezahlt werden;
- Ihnen die Ferien ungerechtfertigt gekürzt wurden;
- Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis nicht einverstanden sind,
- aber auch in dem wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten;
Wir informieren Sie generell über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber / Arbeitnehmer und – ganz wichtig, wir können Ihnen helfen
- wenn Sie am Arbeitsplatz Mobbing ähnlichen Situationen ausgesetzt sind
- wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden;
- über Ihren Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und Arbeitsunfähigkeit – in der Kündigungsfrist
- wenn Sie von der Arbeit freigestellt worden sind (rechtliche Überprüfung der Freistellungsvereinbarung / Auflösungsvertrag)
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.