RECHTSAUSKUNFT ARBEITSRECHT SCHWEIZ
Hotline Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Wir beantworten alle Fragen zum Schweizer Arbeitsrecht.
Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber, dem Arbeitsvertrag oder Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in der Schweiz und müssen wissen, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zustehen und wie Sie diese durchsetzen können?
Wir sind Experten in Sachen Arbeitsrecht Schweiz.
Unsere online Rechtsberatung und Rechtsauskunft beantwortet Ihre Fragen zu Arbeitsrecht – Kündigung – Kündigungsfristen – Mobbing – Arbeitszeugnis – Freistellung – Kündigungsschutz bei Schwangerschaft – Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit – Kurzarbeit.
Unsere kompetenten Juristen und Rechtsanwälte können Ihnen sofort weiterhelfen.
Sie entscheiden, wie wir Ihnen helfen:
- Telefonische Rechtsauskunft Arbeitsrecht Schweiz: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Ihr Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
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auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Online per Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.
Mit einer Rechtsberatung zum richtigen Zeitpunkt kann ein zukünftiger Streit häufig vermeiden werden.
Aktuelle Themen: Ferienlohn im Stundenlohn
Neuer Entscheid des Bundesgerichts vom 30.1.2023
4A_357/2022: Ferienlohn, unregelmässige Tätigkeit bei Vollzeitbeschäftigung.
Das Bundesgericht hat in diesem Fall die Rechtsprechung zu Art. 329d Abs. 1 OR präzisiert. Die Konsequenz ist interessant und dürfte einige Arbeitgebende zum Umdenken motivieren
Nach Art. 329d Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn und eine angemessene Entschädigung für ausfallenden Naturallohn zu entrichten. Die Abgeltung des Ferienlohnes durch eine Zuschlag zum laufenden Lohn ist grundsätzlich unzulässig. Nach der Rechtsprechung (BGE 129 III 493 E. 3.2) ist die Abgeltung des Ferienanspruchs mit dem laufenden Lohn nur ausnahmsweise zulässig und der Arbeitgeber wird durch die Bezahlung eines Lohnzuschlages von der Verpflichtung zur Bezahlung von Lohn während den Ferien befreit. Die kumulativ erforderlichen Voraussetzungen dazu sind:
– Unregelmässige Beschäftigung
– Der für die Ferien bestimmte Lohnanteil muss im Arbeitsvertrag klar ausgeschieden sein.
– in den einzelnen schriftlichen Lohnabrechnungen muss der für die Ferien bestimmte Lohnanteil ausgewiesen werden
Ist eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber zur Leistung von Lohn während den Ferien verpflichtet, unabhängig davon, ob der den Ferienlohn (in Form eines Zuschlags) zuvor bereits ausgerichtet hat.
Mit dem Aktuellen Entscheid hat das Bundesgericht die Voraussetzung 1 präzisiert. Diese kann nur bei unregelmässiger Teilzeitbeschäftigung erfüllt sein. Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist die gültige Abgeltung des Ferienlohnes durch einen Zuschlag zum laufenden Stundenlohn ausgeschlossen (E. 2.2.3).
Fazit: Vollzeitlich beschäftigte Arbeitnehmer-, innen im Stundenlohn, denen während den Ferien kein Lohn ausbezahlt wurde, können diesen Lohn nachfordern (bis zur Verjährung). Der Arbeitgeber kann nicht einwenden, der Ferienlohn sei bereits mit dem Zuschlag abgegolten worden.
Unsere Arbeitsrechts-Spezialisten können Ihnen helfen, wenn:
- Ihnen der Arbeitsvertrag missbräuchlich gekündigt wurde;
- Arbeitnehmerschutz;
- Lohnfortzahlung;
- Kurzarbeit;
- wenn Sie fristlos gekündigt wurden;
- unklar ist, ob Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben;
- Überstunden nicht bezahlt werden;
- Ihnen die Ferien ungerechtfertigt gekürzt wurden;
- Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis nicht einverstanden sind,
- aber auch in dem wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten;
Wir informieren Sie generell über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber / Arbeitnehmer und – ganz wichtig, wir können Ihnen helfen
- wenn Sie am Arbeitsplatz Mobbing ähnlichen Situationen ausgesetzt sind
- wenn Sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden;
- über Ihren Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und Arbeitsunfähigkeit – in der Kündigungsfrist
- wenn Sie von der Arbeit freigestellt worden sind (rechtliche Überprüfung der Freistellungsvereinbarung / Auflösungsvertrag)
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.