ERBRECHT - Beratung zum Schweizer Erbrecht
Sie möchten Ihren Nachlass rechtzeitig und korrekt regeln.
Sichern Sie die Zukunft Ihrer Familie – Wir helfen Ihnen, den Nachlass rechtzeitig und korrekt zu regeln. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Erstellung von Testamenten, klärt über Pflichtteilsrechte auf und optimiert steuerliche Aspekte. Verlassen Sie sich auf professionelle Beratung für einen sorgenfreien Nachlass. Jetzt informieren!
Fragen und Antworten zum Erbrecht.
Zum Erbrecht ergeben sich viele Problemstellungen, die in rechtlicher Hinsicht häufig sehr anspruchsvoll sind.
Ratgeber Erbrecht
Seit dem 1.1.2023 gilt das revidierte Erbrecht. Mit der Revision erhalten die Erblassenden dank dem tieferen Pflichtteil und der höheren freien Quote mehr Spielraum und können freier über ihr Vermögen verfügen.
Mit einer Video-Erstberatung oder Online-Rechtsberatung können wir Ihre ersten Fragen klären und Ihr weiteres Vorgehen vorbereiten.
Planen Sie Ihren Nachlass rechtzeitig!
Wer bekommt meine Liegenschaft oder meine Ferienwohnung, wenn ich einmal nicht mehr lebe? Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament tatsächlich so umgesetzt wird, wie ich es mir wünsche? Wann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge und wann die gewillkürte Erbfolge? Wer führt mein Unternehmen weiter nach meinem Tod? Was passiert mit Vorsorgeguthaben oder einer Lebensversicherung nach meinem Ableben? Und bleibt mein Testament gültig, wenn ich von der Schweiz ins Ausland umziehe? Wenn Sie Erblasser:in sind, stellen sich Ihnen viele Fragen.
Wenn es um den eigenen Nachlass geht, ist es verständlich, dass man sich Gedanken darüber macht, was wer erben soll. Wir verbinden persönliche Erinnerungen mit Dingen. Und wir möchten, dass die Person, die einen Nachlasswert einmal erhält, ihn ebenso wie man selbst zu schätzen weiss. Es ist also von grosser Bedeutung zu wissen, was mit den Dingen geschehen wird, die uns lieb und teuer sind.
Unsere kompetenten Juristen und Anwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:
- Video-Beratung. Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zum Erbrecht. Bitte reservieren Sie einen Besprechungstermin. Termin reservieren
- Schriftliche Rechtsauskunft Erbrecht: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
- Telefonische Rechtsauskunft Erbrecht: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Ihr Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
so erhalten Sie schnell und kompetent eine Erstberatung zum Erbrecht per Telefon oder Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.
Letztwillige Verfügungen (das Testament oder der Erbvertrag) sollten alle paar Jahre überprüft werden.
Denn das Vermögen wie auch Beziehungen ändern sich.
Falls Sie unsicher sind, überprüfen wir Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag.
Fehler im Zusammenhang mit dem Erbrecht können sich fatal auswirken! Fehlt zum Beispiel das Datum im Testament, könnte unter Umständen ein Erbe das Schriftstück mit Erfolg als ungültig erklären.
Pflichtteilsrecht – Mehr Spielraum für Erblassende
Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen wie direkten Nachkommen oder überlebenden Ehegatten einen Mindestanteil am Erbe zu, unabhängig vom Willen des oder der Verstorbenen.
Mit der Revision des Erbrechts wird der Pflichtteil zum Nachteil der Nachkommen und Eltern geändert:
- Der Pflichtteil der Kinder oder Grosskinder sinkt von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
- Überlebende Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner haben wie bisher Anspruch auf die Hälfte.
- Der Pflichtteil der Eltern wird ganz gestrichen
- Tod eines Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens
Testament anpassen oder nicht?
Ein Testament kann jederzeit geändert, ergänzt oder ganz aufgehoben werden.
Wir beantworten Ihre Fragen zum Testament professionel und verbindlich.
Klären Sie mit uns Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten. Wie können Sie ihren Nachlass als Erblasser:in regeln? Stellen Sie mit uns sicher, dass bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung alle den ihnen zustehenden Anteil des Erbes erhalten und gut versorgt sind.