ERBRECHT - Beratung zum Schweizer Erbrecht
Wissen Sie, was das neue Erbrecht für Sie verändert?
Fragen und Antworten zum neuen Erbrecht ab dem 1.1.2023.
Zum Erbrecht ergeben sich viele Problemstellungen, die in rechtlicher Hinsicht häufig sehr anspruchsvoll sind. Unsere Erbrecht – Berater beantworten alle Ihre Fragen zum Erbrecht und Erbschaft kompetent und zeigen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen können.
Ratgeber Erbrecht
Ab dem 1.1.2023 gilt das revidierte Erbrecht. Mit der Revision erhalten die Erblassenden dank dem tieferen Pflichtteil und der höheren freien Quote mehr Spielraum und können freier über ihr Vermögen verfügen.
Eine telefonische Rechtsauskunft oder Online-Rechtsberatung kann Ihre ersten Fragen klären und Ihr weiteres Vorgehen vorbereiten.
Unsere kompetenten Juristen und Anwälte können Ihnen sofort weiterhelfen:
- Schriftliche Rechtsauskunft Erbrecht: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
- Telefonische Rechtsauskunft Erbrecht: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Ihr Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
- Video-Beratung. Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zum Erbrecht. Bitte reservieren Sie einen Besprechungstermin. Termin reservieren
so erhalten Sie schnell und kompetent eine Erstberatung zum Erbrecht per Telefon oder Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.
Neues Erbrecht – Pflichtteilsrecht 2023
Das revidierte Erbrecht wird für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Bisherige Testamente und Erbverträge bleiben grundsätzlich gültig. Muss man also etwas unternehmen, wenn man bereits ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat?
Letztwillige Verfügungen / Testament sollten alle paar Jahre überprüft werden. Denn das Vermögen wie auch Beziehungen ändern sich.
Wegen der anstehenden Revision ist eine allfällige Anpassung jetzt besonders wichtig.
Falls Sie unsicher sind, überprüfen wir Ihren Letzten Willen.
Fehler im Zusammenhang mit dem Erbrecht können sich fatal auswirken!
Fehlt zum Beispiel das Datum im Testament, könnte unter Umständen ein Erbe das Schriftstück mit Erfolg als ungültig erklären.
Mehr Spielraum für Erblassende
Der Pflichtteil sichert nächsten Angehörigen wie direkten Nachkommen oder überlebenden Ehegatten einen Mindestanteil am Erbe zu, unabhängig vom Willen des oder der Verstorbenen.
Mit der Revision des Erbrechts wird der Pflichtteil zum Nachteil der Nachkommen und Eltern geändert:
- Der Pflichtteil der Kinder oder Grosskinder sinkt von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
- Überlebende Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner haben wie bisher Anspruch auf die Hälfte.
- Der Pflichtteil der Eltern wird ganz gestrichen
Testament anpassen oder nicht?
Wir beantworten Ihre Fragen zum neuen Erbrecht professionel und verbindlich.