ARBEITSRECHT SCHWEIZ - KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES
Online Rechtsauskunft – Kündigung Arbeitsvertrag
Kündigung ohne Grund? Einfach so vor die Tür gesetzt?
Kündigen ohne Probleme. Wer eine Kündigung erhält, ist häufig zuerst einmal ratlos. Oft drängt der Chef, eine individuelle Austrittsvereinbarung zu unterzeichnen. Klingt gut – doch voreilig darauf einlassen sollte man sich nicht. Was darf ein Arbeitgeber, was nicht?
Wir beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder Auflösung Ihres Arbeitsvertrages schnell und unkompliziert. Benutzen Sie unsere Online Anfrage und senden uns die relevanten Angaben zum Sachverhalt oder Sie rufen uns an und erhalten telefonisch Erstberatung (0900 000 911) zu Ihrem Problem.
«Ist das ein Kündigungsgrund?», werden die Experten unserer Beratungshotline immer wieder gefragt, wenn ihnen im Job ein Missgeschick passiert ist oder es zu Konflikten mit Vorgesetzten kommt. Die Antwort: kann sein – muss aber nicht. Denn im Schweizer Arbeitsvertragsrecht herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Unabhängig von der Situation gilt es bei Kündigungen durch Mitarbeitende, immer die rechtlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Die Mitarbeitenden sind – wie der Arbeitgeber – verpflichtet, die vertraglichen Abmachungen einzuhalten. Bei folgenden Fragen zur Kündigung können wir Ihnen weiterhelfen:
- Kann ich die Arbeitsstelle vor deren Antritt kündigen?
- Wie ist die Kündigungsdauer während der Probezeit?
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Habe ich bei einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
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Ist ein befristeter Arbeitsvertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch zu kündigen?
- Mein Arbeitgeber will, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Was bedeutet Aufhebungsvertrag / Auflösungsvereinbarung?
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Ist es korrekt, wenn ich dem Arbeitgeber mündlich kündige?
- Wann muss mir der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis oder ein Schlusszeugnis ausstellen?
- Ich bin mit dem Zwischenzeugnis / Schlusszeugnis nicht einverstanden? Was kann ich tun?
Wir helfen Ihnen sofort, falls Sie weitergehende Fragen zur Kündigung des Arbeitsvertrages haben.
- Online Rechtsauskunft Kündigung Arbeitsvertrag: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
- Telefonische Rechtsauskunft Kündigung Arbeitsvertrag: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.