ARBEITSRECHT SCHWEIZ - FRISTLOSE KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGES

Online Rechtsauskunft – Fristlose Kündigung Arbeitsvertrag 

Wann kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Was muss dabei beachtet werden? Wie kann ich mich gegen eine fristlose Kündigung wehren? Was darf ein Arbeitgeber, was nicht?

Wir beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung Ihres Arbeitsvertrages schnell und unkompliziert. Benutzen Sie unsere Online Anfrage und senden uns die relevanten Angaben zum Sachverhalt oder Sie rufen uns an und erhalten telefonisch Erstberatung zu Ihrem Problem.

Für eine fristlose Kündigung braucht es triftige Gründe. Damit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, müssen sehr wichtige Gründe vorliegen, die es einer Partei unzumutbar erscheinen lassen, das Arbeitsverhältnis auch nur noch kurze Dauer – das heisst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – weiterzuführen.
Die Mitarbeitenden sind – wie der Arbeitgeber – verpflichtet, die vertraglichen Abmachungen einzuhalten. Bei folgenden Fragen zur fristlosen Kündigung können wir Ihnen weiterhelfen:

  • Wann kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
  • Was muss dabei beachtet werden?
  • Ist eine fristlose Kündigung auch während der Probezeit möglich?
  • Wie kann ich mich gegen eine fristlose Kündigung wehren?

Wir helfen Ihnen sofort, falls Sie weitergehende Fragen zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages haben.

  • Online Rechtsauskunft fristlose Kündigung Arbeitsvertrag: Senden Sie uns eine e-Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage das Online Anfrageformular.
  • Telefonische Rechtsauskunft fristlose Kündigung Arbeitsvertrag: Rufen Sie uns an: 0900 000 911 (Fr. 3.80 pro Minute* – im Festnetz – Link zur telefonischen Rechtsauskunft.

auf diese Weise erhalten Sie schnell und unbürokratisch eine Erstberatung per Telefon oder Mail oder eine verbindliche schriftliche Rechtsauskunft.

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